Vor 70 Jahren, am 2. September 1953 trat in der Bundesrepublik Deutschland eine neue Promillegrenze für das Führen von Kraftfahrzeugen in Kraft. Die Grenze wurde von 2,0 auf 1,5 Promille gesenkt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Zahl der alkoholbedingten Unfälle zu reduzieren. Damit war Deutschland eines der ersten Länder in Europa, das eine solche Regelung einführte.
Die neue Promillegrenze war das Ergebnis einer langen Diskussion zwischen Politik, Wissenschaft und Gesellschaft. Bereits seit den 1930er Jahren gab es erste Untersuchungen über den Einfluss von Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit. Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm der motorisierte Verkehr stark zu, und damit auch die Gefahren für die Verkehrsteilnehmer. Die Zahl der Verkehrstoten stieg von rund 7.000 im Jahr 1950 auf über 12.000 im Jahr 1953.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, beschloss der Bundestag im Juli 1953 das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, das unter anderem die neue Promillegrenze festlegte. Die Grenze von 1,5 Promille wurde als Kompromiss zwischen den Befürwortern einer strengeren Regelung (wie z.B. der Deutschen Verkehrswacht) und den Gegnern einer zu harten Bestrafung (wie z.B. dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband) gewählt.
Die neue Promillegrenze wurde von der Öffentlichkeit unterschiedlich aufgenommen. Einige begrüßten sie als einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, andere kritisierten sie als eine unzumutbare Einschränkung der persönlichen Freiheit. Die Polizei führte verstärkte Kontrollen durch, um die Einhaltung der Grenze zu überprüfen. Die Strafen für Alkohol am Steuer waren damals noch relativ mild: Bei einer Überschreitung der Grenze drohte eine Geldstrafe von bis zu 1.500 Mark oder eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten.
Die Einführung der neuen Promillegrenze hatte einen positiven Effekt auf die Verkehrssicherheit. Die Zahl der alkoholbedingten Unfälle sank von rund 15.000 im Jahr 1953 auf rund 10.000 im Jahr 1954. Die Zahl der Verkehrstoten ging von über 12.000 im Jahr 1953 auf unter 10.000 im Jahr 1954 zurück.
Die Promillegrenze wurde in den folgenden Jahrzehnten mehrmals nach unten geändert. Seit dem Jahr 1998 gilt in Deutschland eine Grenze von 0,5 Promille für alle Kraftfahrer. Für Fahranfänger und Berufskraftfahrer gilt sogar eine Grenze von 0,0 Promille.

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