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28. September 1951 – Eröffnung des Bundesverfassungsgerichtes

Heute vor 72 Jahren, am 28. September 1951, wurde das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eröffnet.

Heute vor 72 Jahren, am 28. September 1951, wurde das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eröffnet. Seitdem hat das Gericht die Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich geprägt und sich als eine der angesehensten und einflussreichsten Institutionen des Landes etabliert.

Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Gericht der Republik und der Hüter des Grundgesetzes. Es wacht über die Einhaltung der Verfassung, insbesondere der Grundrechte, und entscheidet über Streitigkeiten zwischen den Verfassungsorganen. Es kann Gesetze für verfassungswidrig erklären, Parteien verbieten, Verfassungsbeschwerden von Bürgern prüfen und die Einheit des deutschen Volkes im Bewusstsein halten.

An der Eröffnungsfeier nahmen neben dem Bundespräsidenten Theodor Heuss und dem Bundeskanzler Konrad Adenauer auch die Präsidenten der anderen obersten Bundesgerichte, die Ministerpräsidenten der Länder, die Präsidenten der Landesverfassungsgerichte, die Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates sowie zahlreiche Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Kultur und Kirche teil.

Der erste Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hermann Höpker-Aschoff, betonte in seiner Ansprache die Bedeutung des Gerichts für den Rechtsstaat und die Einheit Deutschlands. Er sagte: “Das Bundesverfassungsgericht ist nicht nur ein Gericht unter vielen, sondern es ist das Gericht, das über die Verfassung wacht. Es ist das Gericht, das die Grundrechte schützt und verteidigt. Es ist das Gericht, das die Grenzen der Staatsgewalt zieht und kontrolliert. Es ist das Gericht, das die Einheit des deutschen Volkes im Bewusstsein hält und fördert.”

Das Gericht hat in seiner Geschichte mehr als 200.000 Verfahren bearbeitet und über 2.000 Entscheidungen getroffen. Viele davon haben die politische, gesellschaftliche und rechtliche Ordnung Deutschlands verändert oder bestätigt. Das Gericht hat unter anderem die Wiedervereinigung ermöglicht, die Europäische Integration begleitet, die Meinungsfreiheit gestärkt, die Gleichberechtigung gefördert, den Umweltschutz vorangetrieben, die Sicherheitsgesetze kontrolliert und die Demokratie verteidigt.

Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten mit je acht Richtern, die jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt werden. Die Richter werden auf zwölf Jahre ernannt und können nicht wieder gewählt werden. Sie sind unabhängig und nur dem Grundgesetz unterworfen.

Das Gericht hat seinen Sitz seit 1969 in einem eigens dafür errichteten Gebäude in Karlsruhe, das als Symbol für die Transparenz und Offenheit des Gerichts gilt. Das Gebäude ist mit einer roten Sandsteinfassade verkleidet, die an den roten Farbton des Grundgesetzes erinnert. Vor dem Gebäude steht eine große Bronzeskulptur, die einen Adler darstellt, das Wappentier Deutschlands.

Das Bundesverfassungsgericht ist eine Errungenschaft des Grundgesetzes, das am 23. Mai 1949 in Kraft getreten ist. Das Grundgesetz räumt dem Gericht weitreichende Kompetenzen ein, die sich auch auf die Durchsetzung der Grundrechte erstrecken. Das Gericht soll dazu beitragen, dass sich die Geschichte nicht wiederholt und dass Deutschland eine stabile und freiheitliche Demokratie bleibt.

Bild: Guido Radig at German Wikipedia | CC BY-SA 3.0 Unported
Bild: Guido Radig at German Wikipedia Lizenz: CC BY-SA 3.0

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