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28. Februar 1961 – Bundesverfassungsgericht erklärt die Deutschland-Fernsehen GmbH für verfassungswidrig

63 Jahre nach dem Scheitern von Adenauers Fernsehplänen: Wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts die deutsche Medienlandschaft prägte

Vor 63 Jahren, am 28. Februar 1961, erklärte das Bundesverfassungsgericht die Deutschland-Fernsehen GmbH für verfassungswidrig, weil der Bund in Kompetenzen der Länder eingreife. Damit beendete es das Projekt von Bundeskanzler Konrad Adenauer, einen privaten Fernsehsender zu gründen, der seinen politischen Zielen dienen sollte. Das Urteil gilt als ein Meilenstein für die Pressefreiheit und die föderale Ordnung in Deutschland.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellte klar, dass die Länder die alleinige Zuständigkeit für das Rundfunkwesen haben. Damit wurde die Grundlage für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geschaffen, der sich aus den Landesrundfunkanstalten zusammensetzt. Diese sind durch den Rundfunkstaatsvertrag und die Rundfunkgebühren finanziert und unterliegen der Kontrolle von unabhängigen Rundfunkräten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den Auftrag, eine umfassende, vielfältige und qualitativ hochwertige Berichterstattung zu gewährleisten, die dem Informationsbedürfnis der Bevölkerung entspricht.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts verhinderte jedoch nicht die Einführung des privaten Fernsehens in Deutschland. In den 1980er Jahren wurden durch die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes und die technischen Möglichkeiten des Satelliten- und Kabelfernsehens die Voraussetzungen für private Anbieter geschaffen. Diese unterliegen dem Rundfunkgesetz, das ihnen bestimmte Programmgrundsätze vorschreibt, wie zum Beispiel die Wahrung der Menschenwürde, die Meinungsvielfalt und die Trennung von Werbung und Programm. Die privaten Fernsehsender finanzieren sich hauptsächlich durch Werbeeinnahmen und richten sich vor allem an ein massenorientiertes Publikum.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat somit die deutsche Medienlandschaft nachhaltig geprägt. Es hat einen dualen Rundfunksystem etabliert, in dem der öffentlich-rechtliche und der private Rundfunk nebeneinander bestehen und sich ergänzen. Es hat auch die föderale Struktur des Rundfunks gesichert, die eine regionale und kulturelle Vielfalt ermöglicht. Das Urteil hat zudem die Unabhängigkeit und die Qualität des Journalismus gestärkt, indem es die politische Einflussnahme auf das Fernsehen verhindert hat. Das Urteil ist daher nicht nur ein historisches Ereignis, sondern auch ein aktueller Bezugspunkt für die Debatten über die Rolle und die Zukunft des Fernsehens in Deutschland.

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