Am 1. Januar 1968 trat in der Bundesrepublik Deutschland das Mehrwertsteuersystem in Kraft, das bis heute gültig ist. Die Mehrwertsteuer, die auch Umsatzsteuer genannt wird, ist eine indirekte Steuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Der Steuersatz betrug bei der Einführung 10 Prozent, wurde aber im Laufe der Zeit mehrmals angehoben und liegt seit 2007 bei 19 Prozent für den Normalsteuersatz und 7 Prozent für den ermäßigten Steuersatz. Die Mehrwertsteuer ist die wichtigste Einnahmequelle des Staates und macht rund ein Drittel des gesamten Steueraufkommens aus.
Die Mehrwertsteuer hat ihren Ursprung in der Umsatzsteuer, die 1918 in Deutschland eingeführt wurde, um die Kriegsschulden des Ersten Weltkriegs zu finanzieren. Die Umsatzsteuer war eine sog. Allphasen-Brutto-Umsatzsteuer, die jeden Weiterverkauf in einer Produktionskette besteuerte, ohne einen Vorsteuerabzug zu gewähren. Das bedeutete, dass sich die Steuer auf dem Produkt anhäufte und auch Steuer auf Steuer berechnet wurde. Dies führte zu einer ungleichen Belastung der Produkte je nach Länge der Produktionskette und zu einer Verzerrung des Wettbewerbs.
Um diese Probleme zu beheben, wurde 1968 die Umsatzsteuer durch die Mehrwertsteuer ersetzt, die eine sog. Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug ist. Das heißt, dass die Unternehmen die Steuer, die sie beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen gezahlt haben, von der Steuer, die sie beim Verkauf vereinnahmen, abziehen können. So wird nur der Mehrwert, der in jeder Phase der Produktionskette geschaffen wird, besteuert. Die Mehrwertsteuer ist somit eine Verbrauchsteuer, die letztlich vom Endverbraucher getragen wird.
Die Einführung der Mehrwertsteuer war auch Teil eines europäischen Harmonisierungsprozesses, der den Handel zwischen den Mitgliedstaaten der damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG) erleichtern sollte. Die EG gab Richtlinien vor, die die Grundzüge des Mehrwertsteuersystems festlegten, wie z.B. die Bemessungsgrundlage, die Steuersätze und die Steuerbefreiungen. Die Mitgliedstaaten hatten jedoch einen gewissen Spielraum bei der Umsetzung der Richtlinien, was zu Unterschieden in den nationalen Mehrwertsteuerregelungen führte.
Seit ihrer Einführung hat die Mehrwertsteuer mehrere Änderungen erfahren, die sowohl politisch als auch wirtschaftlich motiviert waren. Die wichtigsten Änderungen waren:
- 1977: Erhöhung des Normalsteuersatzes von 10 auf 12 Prozent und Einführung eines ermäßigten Steuersatzes von 7 Prozent für bestimmte Waren und Dienstleistungen, wie z.B. Lebensmittel, Bücher oder öffentliche Verkehrsmittel. Der ermäßigte Steuersatz sollte soziale und kulturelle Aspekte berücksichtigen und die Kaufkraft der Bevölkerung stärken.
- 1983: Erhöhung des Normalsteuersatzes von 12 auf 14 Prozent, um die Kosten der Wiedervereinigung zu finanzieren. Der ermäßigte Steuersatz blieb unverändert bei 7 Prozent.
- 1993: Erhöhung des Normalsteuersatzes von 14 auf 15 Prozent, um die Folgen der deutschen Einheit und der europäischen Integration zu bewältigen. Der ermäßigte Steuersatz blieb unverändert bei 7 Prozent.
- 1998: Einführung eines ermäßigten Steuersatzes von 5 Prozent für bestimmte Dienstleistungen, wie z.B. Friseur, Schuhreparatur oder Fahrradwerkstatt. Diese Maßnahme sollte die Schwarzarbeit bekämpfen und die Beschäftigung fördern.
- 2007: Erhöhung des Normalsteuersatzes von 15 auf 19 Prozent und des ermäßigten Steuersatzes von 7 auf 9 Prozent, um die Senkung der Lohnnebenkosten zu finanzieren. Der ermäßigte Steuersatz von 5 Prozent wurde abgeschafft und die betroffenen Dienstleistungen dem Normalsteuersatz unterworfen.
Die Mehrwertsteuer ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Steuersystems und ist jedoch auch mit Herausforderungen und Kritik konfrontiert, wie z.B.:
- Die Komplexität und Intransparenz des Mehrwertsteuersystems, die zu Rechtsunsicherheit und Bürokratie führen. Insbesondere die zahlreichen Ausnahmen und Ermäßigungen, die oft historisch oder politisch begründet sind, werden als inkonsistent und willkürlich angesehen. Ein Beispiel dafür ist die unterschiedliche Besteuerung von Lebensmitteln je nach Art der Zubereitung oder des Verkaufs.
- Der Umsatzsteuerbetrug, der zu erheblichen Steuerausfällen führt. Eine gängige Form des Umsatzsteuerbetrugs ist der sog. Karussellbetrug, bei dem Unternehmen innerhalb der EU Waren hin- und herliefern, ohne die fällige Mehrwertsteuer abzuführen. Die EU schätzt, dass durch Umsatzsteuerbetrug jährlich rund 50 Milliarden Euro verloren gehen.
- Die Wettbewerbsverzerrung, die durch die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze innerhalb der EU entsteht. Die Mehrwertsteuersätze variieren von 17 Prozent in Luxemburg bis 27 Prozent in Ungarn. Dies kann zu einer Verlagerung von Einkäufen oder Investitionen in Länder mit niedrigeren Steuersätzen führen. Die EU strebt daher eine stärkere Harmonisierung der Mehrwertsteuerregelungen an, um den Binnenmarkt zu stärken.
Die Mehrwertsteuer wird also auch in Zukunft ein wichtiges Thema für die deutsche und europäische Steuerpolitik sein. Es bleibt abzuwarten, wie die Mehrwertsteuer an die sich wandelnden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen angepasst wird und welche Auswirkungen dies auf die Steuerzahler haben wird.
