Am 19. Mai 2004 fällte das Landgericht München I ein Urteil von weitreichender Bedeutung für die internationale Softwarelandschaft. Erstmals bestätigte ein Gericht die rechtliche Wirksamkeit der GNU General Public License (GPL), einer der wichtigsten Open-Source-Lizenzen weltweit. Die Entscheidung gilt als juristischer Durchbruch für die Bewegung freier Software und setzte ein deutliches Zeichen: Auch Lizenzverträge, die den freien Zugang zum Quellcode garantieren, sind durchsetzbares Recht.
Die GNU General Public License wurde in den 1980er Jahren von Richard Stallman im Rahmen des GNU-Projekts entwickelt. Ihr Ziel ist es, Software nicht nur frei zugänglich zu machen, sondern auch die Weiterverbreitung und Modifikation unter denselben Bedingungen zu gewährleisten. Die GPL folgt dem sogenannten Copyleft-Prinzip: Jeder, der eine Software unter dieser Lizenz nutzt, verändert oder verbreitet, muss den Quellcode offenlegen und dieselben Freiheiten an nachfolgende Nutzer weitergeben. Damit unterscheidet sich die GPL grundlegend von klassischen, restriktiven Lizenzmodellen.
Der konkrete Anlass für das Urteil war eine Klage der Softwarefirma ifrOSS (Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software), die im Auftrag des GPL-Autors Harald Welte gegen die Firma Sitecom Germany GmbH vorging. Das Unternehmen hatte Software in seinen Produkten verwendet, die unter der GPL lizenziert war, ohne dabei den Quellcode offenzulegen – ein klarer Verstoß gegen die Lizenzbedingungen.
Die Verteidigung argumentierte, dass es sich bei der GPL nicht um eine rechtsgültige Lizenz handle, sondern eher um eine politische oder ideologische Erklärung ohne juristische Relevanz. Das Landgericht München I widersprach dieser Auffassung deutlich. In seinem Urteil erkannte das Gericht die GPL als wirksame Lizenzvereinbarung an, die Vertragscharakter habe und deren Bedingungen verbindlich seien.
Mit der Entscheidung wurde erstmals in einem gerichtlichen Verfahren festgestellt, dass die GNU General Public License nicht nur ein moralisches oder technisches Konzept ist, sondern ein durchsetzbarer rechtlicher Rahmen. Dies war für viele Entwickler, Projekte und Unternehmen ein wichtiger Moment der Rechtssicherheit. Freie Software hatte nun erstmals gerichtliche Rückendeckung gegen Lizenzverletzungen.
Zugleich sendete das Urteil ein klares Signal an Hardwarehersteller, Softwareunternehmen und IT-Dienstleister: Wer Open-Source-Software nutzt, muss sich an deren Bedingungen halten. Die oft belächelte „freie Lizenz“ wurde zur handfesten Rechtsgrundlage.
Das Urteil von 2004 gilt heute als Meilenstein in der Geschichte der freien Software. Es bereitete den Weg für weitere erfolgreiche Durchsetzungen der GPL, etwa durch die internationale Initiative gpl-violations.org, die bis heute Verstöße dokumentiert und verfolgt. Auch in anderen Ländern, etwa den USA und Frankreich, stützen sich Gerichte seither auf ähnliche Argumentationen.
Das Urteil von 2004 gilt als Meilenstein in der Geschichte der freien Software. Es bereitete den Weg für weitere erfolgreiche Durchsetzungen der GPL, etwa durch die Initiative gpl-violations.org, die bis heute Lizenzverstöße dokumentiert und verfolgt. Auch Gerichte in anderen Ländern wie den USA oder Frankreich griffen seither auf ähnliche Argumentationen zurück.
Open-Source-Software ist inzwischen fester Bestandteil zahlreicher IT-Systeme – von Webservern über Mobiltelefone bis hin zu Industriesteuerungen. Dass ihre Lizenzbedingungen rechtlich bindend sind, stärkt nicht nur die Rechte der Entwickler, sondern sorgt auch bei Unternehmen und Nutzern für Klarheit und Verlässlichkeit.

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