Am 2. Januar 1776 erließ Kaiserin Maria Theresia ein Handbillett, das die Folter in den österreichischen Erblanden für immer verbot. Damit folgte sie dem Zeitgeist der Aufklärung und dem Drängen ihres Sohnes und Mitregenten Joseph II., der die Folter als barbarisch und unwirksam ansah. Die Abschaffung der Folter war eine schwere Entscheidung für die Monarchin, die sich selbst als konservativ und traditionsbewusst bezeichnete. Noch 1768 hatte sie eine neue Strafprozessordnung, die Constitutio Criminalis Theresiana, erlassen, die die Folter zwar gesetzlich regelte, aber nicht in Frage stellte.
Die Folter war seit dem Mittelalter ein anerkanntes Mittel der Wahrheitsfindung im Strafprozess. Durch das Zufügen von Schmerzen sollten Verdächtige oder Überführte zu einem Geständnis oder zur Aussage über Mittäter gebracht werden. Doch die Folter war oft willkürlich, grausam und unzuverlässig. Viele Unschuldige litten unter der Tortur oder gaben falsche Geständnisse ab, um dem Leiden zu entkommen. Im 18. Jahrhundert erhoben sich immer mehr Stimmen gegen die Folter, die sie als unmenschlich, unchristlich und unvernünftig verurteilten. Die Aufklärung forderte eine Reform des Strafrechts, die auf Vernunft, Gerechtigkeit und Humanität beruhte.
Österreich war nicht das erste Land, das die Folter abschaffte. Schon 1740 hatte der preußische König Friedrich II. die Folter verboten, außer bei Fällen von Hoch- oder Landesverrat und schweren Mordtaten. Auch andere europäische Staaten wie Frankreich, Russland oder die Niederlande schafften die Folter im Laufe des 18. Jahrhunderts ab. In Österreich galt das Verbot zunächst nur für die deutschen Erblande, Galizien und das Banat. In Ungarn, das eine eigene Verfassung hatte, wurde die Folter erst 1787 abgeschafft.
Die Abschaffung der Folter in Österreich war ein Meilenstein der Menschlichkeit und ein Zeichen des Fortschritts. Sie zeigte, dass die Kaiserin Maria Theresia, die als eine der bedeutendsten Herrscher der Geschichte gilt, bereit war, sich dem Wandel der Zeit anzupassen und die Reformen ihres Sohnes zu unterstützen. Die Folter gehörte fortan der Vergangenheit an.
Maria Theresia starb am 29. November 1780 in Wien an einem Lungenödem. Ihre letzte Ruhe fand sie in der Kapuzinergruft, an der Seite ihres geliebten Ehemanns Franz Stephan, der ihr bereits 1765 vorausgegangen war. Mit ihrem Tod hinterließ sie ein weitreichendes Erbe, politisch ebenso wie kulturell. Bis heute gilt sie als eine der bedeutendsten Herrscherinnen der Geschichte und als prägende Figur der österreichischen Identität. Viele verehrten sie als gerecht, fromm und fürsorglich, andere kritisierten ihren Stolz, ihre Eigensinnigkeit und ihre Intoleranz. Sie vereinte die Rollen von Monarchin, Ehefrau und Mutter mit großer Leidenschaft und ausgeprägtem Pflichtbewusstsein und führte Österreich zu dem Rang einer europäischen Großmacht.
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