Am 28. Januar 1972 beschlossen die Regierungen von Bund und Ländern, Bewerber und Beschäftigte im öffentlichen Dienst auf ihre Verfassungstreue zu überprüfen. Der sogenannte Radikalenerlass sollte verhindern, dass Extremisten den Staat unterwandern. Doch er traf auch viele Menschen, die sich für Demokratie und Frieden einsetzten. Bis heute fordern die Betroffenen eine Rehabilitierung und Entschädigung.
Der Radikalenerlass war ein Beschluss, der auf Initiative der sozialliberalen Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) zustande kam. Er basierte auf den Beamtengesetzen, die verlangten, dass Staatsdiener sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und für deren Erhalt eintreten.
Der Erlass legte fest, dass Bewerber und Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die verfassungsfeindlichen Aktivitäten nachgingen oder Mitglieder von extremistischen Organisationen waren, abgelehnt oder entlassen werden sollten. Dazu gehörten nicht nur Parteien, sondern auch Gruppen wie die Deutsche Kommunistische Partei (DKP), die Rote Armee Fraktion (RAF) oder die NPD.
Um die Verfassungstreue zu überprüfen, wurden sogenannte Regelanfragen beim Verfassungsschutz gestellt. Dieser lieferte Informationen über die politische Gesinnung und das Engagement der Betroffenen. Wenn Zweifel an der Verfassungstreue bestanden, mussten die Betroffenen sich in Anhörungsgesprächen rechtfertigen oder distanzieren. Wenn sie das nicht konnten oder wollten, wurden sie abgelehnt oder entlassen. Sie konnten zwar juristisch dagegen vorgehen, aber die Verfahren dauerten oft Jahre und waren meist erfolglos.
Der Radikalenerlass galt für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes, aber besonders betroffen waren Lehrer und Hochschullehrer. Denn in vielen Berufen gab es kaum Alternativen zum Staatsdienst. Die Betroffenen sahen sich daher einem faktischen Berufsverbot ausgesetzt.
Die Befürworter des Radikalenerlasses argumentierten, dass der Staat sich vor seinen Feinden schützen müsse. Sie verwiesen auf die Bedrohung durch den Terrorismus der RAF, die mehrere Politiker und Wirtschaftsführer ermordet hatte. Sie warnten auch vor dem Einfluss der Sowjetunion, die über die DKP versuche, die Bundesrepublik zu destabilisieren. Sie betonten, dass der Erlass nur die bestehenden Gesetze konsequent anwende und dass jeder Einzelfall geprüft werde. Sie sahen den Erlass als ein Mittel, die Demokratie zu stärken und zu verteidigen.
Die Gegner des Radikalenerlasses kritisierten, dass der Erlass eine unzulässige Einschränkung der Meinungs- und Gewerkschaftsfreiheit darstelle. Sie bemängelten, dass der Erlass zu pauschal und willkürlich sei und dass er viele Menschen treffe, die sich nicht gegen die Verfassung, sondern für soziale Gerechtigkeit und Frieden engagierten. Sie wiesen darauf hin, dass der Erlass eine politische Diskriminierung und Ausgrenzung bewirke und dass er das Klima der Angst und des Misstrauens fördere. Sie sahen den Erlass als einen Ausdruck des autoritären Charakters der Bundesrepublik und als einen Angriff auf die demokratische Kultur.
Der Radikalenerlass wurde von allen Parteien, die damals im Bundestag vertreten waren, unterstützt. Das waren die SPD, die FDP, die CDU und die CSU. Allerdings gab es innerhalb der Parteien auch kritische Stimmen, vor allem bei der SPD und der FDP, die die sozialliberale Koalition bildeten. Einige Abgeordnete stimmten gegen den Erlass oder enthielten sich. Auch die Gewerkschaften und die Kirchen äußerten Bedenken. Die einzige Partei, die sich klar gegen den Erlass aussprach, war die DKP, die aber nicht im Bundestag vertreten war.
Der Radikalenerlass wurde nie offiziell aufgehoben, aber er verlor im Laufe der Zeit an Bedeutung. Das lag zum einen an der veränderten politischen Lage, zum anderen an der veränderten Rechtsprechung. Nach dem Ende des Kalten Krieges und dem Zusammenbruch der Sowjetunion schwand die Angst vor dem Kommunismus. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1975, das die Anforderungen an die Verfassungstreue präzisierte, wurden die Überprüfungen weniger streng. Nach dem Regierungswechsel von 1982, als die CDU/CSU die SPD ablöste, wurde der Erlass von der neuen Koalition einseitig aufgekündigt. Seitdem gehen die Länder eigene Wege. Die meisten haben die Regelanfragen abgeschafft oder eingeschränkt. Nur in Bayern werden sie noch bis heute durchgeführt.
Die Betroffenen des Radikalenerlasses leiden bis heute unter den Folgen des Erlasses. Viele von ihnen konnten ihren Beruf nicht ausüben oder mussten ihn aufgeben. Sie hatten finanzielle Einbußen und psychische Belastungen. Sie wurden stigmatisiert und isoliert. Sie fordern eine Rehabilitierung und eine Entschädigung für das ihnen zugefügte Unrecht. Einige Länder haben in den letzten Jahren Kommissionen eingerichtet, um die Schicksale der Betroffenen aufzuarbeiten und Möglichkeiten ihrer politischen und gesellschaftlichen Rehabilitierung zu prüfen. Doch eine bundesweite Aufarbeitung und Anerkennung steht noch aus.
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