Das Bundesverfassungsgericht hat am 6. Februar 1980 entschieden, dass die friedliche Nutzung der Kernenergie mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist. Damit wurde eine Verfassungsbeschwerde zum Genehmigungsverfahren für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich abgewiesen.
Die Klage war von mehreren Bürgern, Gemeinden und Umweltverbänden eingereicht worden, die sich gegen den Bau des Kernkraftwerks in Rheinland-Pfalz wehrten. Sie machten geltend, dass die Kernenergie eine Gefahr für die menschliche Würde, das Leben, die Gesundheit und die Umwelt darstelle und dass das Genehmigungsverfahren mangelhaft sei.
Das Verfassungsgericht wies diese Argumente zurück und stellte fest, dass die Kernenergie eine zulässige Form der Energiegewinnung sei, die dem Gemeinwohl diene. Es betonte jedoch, dass die Kernenergie nur unter strengen Sicherheitsauflagen und unter Beachtung des Strahlenschutzes genutzt werden dürfe. Es verwies auch auf die Zuständigkeit des Gesetzgebers, die Rahmenbedingungen für die Kernenergie zu regeln.
Das Urteil des Verfassungsgerichts hatte weitreichende Auswirkungen für die Entwicklung der Kernenergie in Deutschland. Es ermöglichte den Weiterbau und Betrieb von mehreren Kernkraftwerken, die in den 1970er und 1980er Jahren geplant und errichtet wurden. Es löste aber auch heftige Proteste und Widerstand von Atomkraftgegnern aus, die sich für den Ausstieg aus der Kernenergie einsetzten.
Das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich, das im Mittelpunkt der Verfassungsbeschwerde stand, ging 1986 in Betrieb, wurde aber 1988 wegen eines Formfehlers im Genehmigungsverfahren wieder stillgelegt. Nach jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen wurde es 2004 endgültig abgeschaltet und 2019 abgerissen.
Die Debatte um die Kernenergie in Deutschland ist bis heute nicht beendet. Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima im Jahr 2011 beschloss die Bundesregierung, alle deutschen Kernkraftwerke bis 2022 vom Netz zu nehmen. Dieser Beschluss wurde von vielen als historischer Schritt begrüßt, von anderen aber als riskant und unverantwortlich kritisiert. Die Herausforderungen und Chancen der Energiewende sind nach wie vor aktuell und umstritten. 2023 nahm die „Ampel“ (SPD, FDP und Grüne) das letzte Kernkraftwerk vom Netz.
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