Am Morgen des 9. Februar 2016, kurz vor 6.47 Uhr, stießen auf der eingleisigen Mangfalltalbahn zwischen Bad Aibling und Kolbermoor zwei Regionalzüge frontal zusammen. Das Unglück erschütterte weit über Oberbayern hinaus; je nach Quelle werden 11 oder 12 Tote genannt, die Zahl der Verletzten lag bei mehr als 80, vielfach ist von 89 Verletzten die Rede.
Die Ermittlungen und die spätere Aufarbeitung machten deutlich, dass keine technische Panne an den Zügen der Auslöser war, sondern eine folgenschwere Fehlhandlung im Stellwerk. Der zuständige Fahrdienstleiter ließ eine Zugfahrt in den eingleisigen Streckenabschnitt zu, obwohl sich dort bereits der Gegenzug befand beziehungsweise dafür bereits eine Fahrterlaubnis erteilt war. Als sich ein Ausfahrsignal in Bad Aibling nicht wie erwartet auf Fahrt stellen ließ, deutete er dies als Störung und überging die Sicherung, indem er ein Ersatzsignal (Zs 1) gab, das das Vorbeifahren am Halt zeigenden Signal erlaubt. Entscheidend war, dass dabei die vorgeschriebene Prüfung, ob die Strecke wirklich frei ist, unterblieb.
Als sich der Irrtum kurz vor der Kollision abzeichnete, versuchte der Fahrdienstleiter, die beteiligten Züge per Notruf zu warnen, löste jedoch am Bediengerät nicht den Zugfunknotruf aus, sondern einen Streckennotruf, der nicht an die Züge ging. Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung bewertete dieses Bedienkonzept als sicherheitskritisch, weil in Sekunden entschieden werden muss und missverständliche Auswahlmöglichkeiten in Stresssituationen Fehlbedienungen begünstigen.
Im Strafverfahren stand zudem die Ablenkung des Fahrdienstleiters durch private Handynutzung im Mittelpunkt; das Landgericht Traunstein verurteilte ihn wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Haft. Zugleich zeigte die fachliche Debatte, dass sich das Geschehen nicht auf einen einzigen Moment reduzieren lässt: Es ging auch um die Frage, wie leicht sich im Störungsfall technische Sicherungsbarrieren durch Hilfsbedienungen übergehen lassen, wie eindeutig die Mensch Maschine Schnittstelle arbeitet und wie robust Regeln und Abläufe gegen menschliche Fehler sind.
Zu den Lehren aus Bad Aibling gehören deshalb mehrere Ebenen. Erstens wurde der Faktor Ablenkung stärker adressiert, bis hin zu klaren Verboten privater Handynutzung im Dienst sowie intensiverer Aus und Fortbildung; die Deutsche Bahn spricht von engmaschigen Kontrollen und Simulationstrainings, um Risiken durch Ablenkung und Fehlentscheidungen unter Stress zu verringern. Zweitens zielten Sicherheitsempfehlungen auf Technik und Bedienlogik: Der Notruf sollte so gestaltet werden, dass der Fahrdienstleiter nicht zwischen ähnlich klingenden Funktionen wählen muss, sondern mit einer eindeutigen Funktion die Züge erreicht; genau diese Zusammenführung wurde als Empfehlung formuliert. Drittens wurde gefordert, Regelwerk und Nachrüstvorgaben für Bestandsanlagen systematisch zu überprüfen, damit Rückfallebenen im Störungsfall die Sicherheit erhöhen, ohne durch Komplexität neue Fehlanreize zu schaffen; die Diskussion um den Einsatz des Ersatzsignals steht dabei beispielhaft für die Balance zwischen Betriebsabwicklung und Sicherheitsprinzip.
Bad Aibling bleibt damit eine Mahnung, wie schnell aus Zeitdruck, Fehldeutung und Ablenkung eine Kette entsteht, die selbst in einem hoch abgesicherten System tödlich endet. Die wichtigste Lehre ist weniger eine einzelne technische Nachrüstung als eine Sicherheitskultur, die den Störungsfall ernst nimmt: klare, fehlertolerante Verfahren; verständliche Bedienoberflächen; regelmäßiges Training unter realistischen Stressbedingungen; und der unbedingte Vorrang der Sicherheit vor Betriebsqualität.
Bild: Shutterstock | ShutterstockBildquellen auf dieser Seite:
- Zugunglück Bad Aibling shutterstock_377643049 crop: Shutterstock | Shutterstock
- Zugunglueck_von_Aitrang_Bergungsarbeiten_Triebwagen-Laplace-CH-CC4-crop: Laplace CH | CC BY-SA 4.0 International
- 1280px-Trio19-Matthias-Klein-Havelbaude-CC3: Matthias Klein --Havelbaude | CC BY-SA 3.0 Unported
- WP_Liesl_Karlstadt_und_Karl_Valentin-Gemeinfrei: Gemeinfrei | Gemeinfrei