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28. Februar 1996 – Russland wird Mitglied des Europarates

Am 28. Februar 1996 wurde die Russische Föderation als 39. Staat Mitglied des Europarats. Der Schritt galt damals als politisches Signal: Russland band sich an eine Organisation, deren Kernauftrag der Schutz von Menschenrechten ist.

Am 28. Februar 1996 wurde die Russische Föderation als 39. Staat Mitglied des Europarats. Der Schritt galt damals als politisches Signal: Russland band sich an eine Organisation, deren Kernauftrag der Schutz von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Europa ist, und übernahm damit auch konkrete Verpflichtungen, die regelmäßig überprüft wurden.

Ein zentraler Baustein dieser Einbindung war die Europäische Menschenrechtskonvention. Russland ratifizierte sie am 5. Mai 1998; damit konnten Bürger aus Russland Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einreichen, wenn sie den innerstaatlichen Rechtsweg ausgeschöpft hatten. In den folgenden Jahren wuchs die praktische Bedeutung dieses Weges; zugleich blieb das Verhältnis zwischen Europaratsorganen und russischen Institutionen immer wieder von Streit über Reformtempo, Umsetzung von Urteilen und den Umgang mit Konflikten geprägt.

Spätestens ab 2014 verschärfte sich der politische Konflikt. Die Parlamentarische Versammlung des Europarats entzog der russischen Delegation am 10. April 2014 das Stimmrecht und schloss sie aus führenden Gremien aus; im Januar 2015 wurden diese Sanktionen erneuert. Moskau bewertete die Maßnahmen als politisch motiviert und reduzierte in der Folge seine Mitarbeit, während viele Mitgliedstaaten auf die Bindung an Prinzipien und Beschlüsse verwiesen.

Auch finanziell geriet die Zusammenarbeit in eine Krise. Im Sommer 2017 teilte Russland dem Ministerkomitee mit, es setze die Zahlung seiner Beiträge zum Europaratsbudget aus, solange die Rechte der russischen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung nicht wiederhergestellt würden. Für den Europarat war das ein erheblicher Einschnitt, weil Beiträge aus den Mitgliedstaaten den Haushalt tragen; zugleich wurde in mehreren Hauptstädten argumentiert, ein vollständiger Bruch würde vor allem jene treffen, die den Straßburger Rechtsschutz nutzten.

Im Juni 2019 kam es zu einem politischen Kompromiss: Die Parlamentarische Versammlung ratifizierte die russischen Mandate erneut und setzte damit auf Dialog, auch mit dem Hinweis auf die Bedeutung des Gerichtshofs für russische Bürger. Kritiker sahen darin eine problematische Nachgiebigkeit; Befürworter betonten den praktischen Nutzen, Kommunikationskanäle und rechtliche Bindungen aufrechtzuerhalten.

Die Zäsur folgte 2022. Nach Beginn des Angriffs Russlands auf die Ukraine suspendierte das Ministerkomitee am 25. Februar 2022 Russlands Vertretungsrechte; am 16. März 2022 wurde Russland nach dem Statut des Europarats aus der Organisation ausgeschlossen. Damit endete eine Mitgliedschaft, die etwas mehr als 26 Jahre gedauert hatte.

Rechtlich wirkte die Trennung noch nach. Russland blieb bis zum 16. September 2022 Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention; der Gerichtshof blieb für Vorgänge zuständig, die bis zu diesem Datum lagen, auch wenn Russland die Autorität des Gerichts zunehmend zurückwies. In der Praxis bedeutete das: Verfahren zu früheren Ereignissen konnten weiterlaufen, während ein dauerhafter Straßburger Rechtsschutz für neue Fälle entfiel.

Seitdem wurden weitere Verbindungen zu Europaratsübereinkommen gelockert oder beendet. So berichteten Agenturen über Russlands Rückzug aus einzelnen Europarats-Konventionen, etwa im Bereich Antikorruption (2023) sowie aus dem Übereinkommen zur Verhütung von Folter (2025); russische Stellen begründeten solche Schritte unter anderem mit aus ihrer Sicht diskriminierenden Entscheidungen und Ausschlüssen in Kontrollgremien. Für den Europarat stand demgegenüber die Linie im Vordergrund, dass Kooperation an Mitgliedschaft und an die Einhaltung der Grundprinzipien gebunden sei.

Bild: Werner Niedermeier | Werner Niedermeier
KI-Bild: Werner Niedermeier

Bildquellen auf dieser Seite:

  • Russische Flagge vor dem Europarat KI wn crop: Werner Niedermeier | Werner Niedermeier
  • Johann_Sebastian_Bach-Gemeinfrei-crop: Public Domain | Public Domain

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