Als das Bundeskriminalamt am 15. März 1951 seine Arbeit aufnahm, war das mehr als die Gründung einer neuen Behörde. Es war ein Versuch der jungen Bundesrepublik, nach Krieg, Diktatur und Zusammenbruch des alten Staatswesens eine zentrale kriminalpolizeiliche Stelle zu schaffen, ohne erneut eine allzu mächtige Zentralpolizei nach dem Vorbild der NS-Zeit entstehen zu lassen. Die gesetzliche Grundlage war das am 8. März 1951 unterzeichnete Gesetz über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes; mit seinem Inkrafttreten am 15. März war die Behörde formal geboren. Schon diese Entstehung zeigt das Spannungsverhältnis, das das Amt bis heute prägt: zwischen föderaler Zurückhaltung und dem Wunsch nach wirksamer bundesweiter Koordination.
Das Grundgesetz hatte dem Bund bewusst nur begrenzte Möglichkeiten im Polizeiwesen eingeräumt. Die eigentliche Polizeigewalt lag bei den Ländern; der Bund durfte jedoch ein zentrales Kriminalpolizeiamt unterhalten. Genau daraus erwuchs die Rolle des Bundeskriminalamts als Zentralstelle. Es sollte Informationen sammeln, die Zusammenarbeit der Länder fördern und in bestimmten schweren oder grenzüberschreitenden Fällen selbst tätig werden. Hinzu kamen mit der Zeit weitere Aufgaben wie der Schutz von Verfassungsorganen des Bundes, internationale Zusammenarbeit und die Funktion als deutsches Nationales Zentralbüro bei Interpol.
Auch der Standort war anfangs keineswegs selbstverständlich. Zwar hatte es zunächst andere Überlegungen gegeben, doch 1951 fiel die Wahl auf Wiesbaden. Zugleich wurde das Kriminalpolizeiamt für die Britische Zone als Außenstelle Hamburg in die neue Behörde überführt. Das zeigt, dass das BKA nicht aus dem Nichts entstand, sondern aus den provisorischen Strukturen der Nachkriegsjahre hervorging. Die junge Behörde war anfangs noch vergleichsweise klein und in ihren Befugnissen deutlich enger gefasst als heute. Sie war zuerst vor allem Koordinationsstelle, nicht allmächtige Ermittlungsmaschine.
Im Laufe der Jahrzehnte wuchs das Bundeskriminalamt mit den Herausforderungen des Landes. In den fünfziger und sechziger Jahren stand der organisatorische Aufbau im Vordergrund. In den siebziger Jahren, als die Bundesrepublik durch den Terror der RAF erschüttert wurde, gewann das BKA stark an Bedeutung. Es übernahm eine zentrale Rolle im Kampf gegen den Terrorismus, baute Fahndung und Analyse aus und wurde zu einem der wichtigsten Knotenpunkte der inneren Sicherheit. Parallel dazu begann mit dem Ausbau elektronischer Informationssysteme wie INPOL der Übergang in das digitale Zeitalter der Polizeiarbeit. Später kamen neue Schwerpunkte hinzu: organisierte Kriminalität, internationaler Terrorismus, Cybercrime und die Auswertung großer Datenmengen.
Heute ist das Bundeskriminalamt eine der zentralen Sicherheitsbehörden des Bundes mit Standorten in Wiesbaden, Berlin und Meckenheim bei Bonn. Es unterstützt die Länderpolizeien, führt in bestimmten Deliktsfeldern eigene Ermittlungen und arbeitet international eng mit anderen Behörden zusammen. Gerade bei Terrorismus, politisch motivierter Kriminalität, schwerer organisierter Kriminalität und digitaler Kriminalität ist seine Bedeutung in den vergangenen Jahren weiter gewachsen. Das Amt versteht sich damit als Schaltstelle zwischen klassischer Kriminalpolizei, internationaler Kooperation und technisch gestützter Analyse.
Zur Geschichte des Bundeskriminalamts gehört allerdings nicht nur der Ausbau seiner Zuständigkeiten, sondern auch ein schweres Erbe. Die eigene historische Forschung des BKA hat gezeigt, dass die Behörde in ihrer Gründungszeit einen großen Teil ihrer Beamten aus ehemaligen Angehörigen der nationalsozialistischen Polizei rekrutierte. Diese personellen Kontinuitäten waren lange verdrängt oder verharmlost worden. Erst Jahrzehnte später begann eine systematische Aufarbeitung. Das ist kein Randaspekt, sondern berührt den Kern der Behördengeschichte: Eine Institution, die Rechtsstaatlichkeit schützen soll, musste sich eingestehen, dass ihre frühe Prägung noch stark von Personal und Denkmustern aus der Diktatur beeinflusst war.
Kritik begleitet das Bundeskriminalamt deshalb bis heute auf mehreren Ebenen. Zum einen geht es um historische und institutionelle Fehler, etwa im Umgang mit rechter Gewalt und den Ermittlungen im NSU-Komplex, der von Untersuchungsausschüssen und Beobachtern als schweres Versagen der Sicherheitsbehörden beschrieben wurde. Zum anderen entzünden sich immer wieder Debatten an den wachsenden Befugnissen der Sicherheitsbehörden im digitalen Raum. Dabei geht es um Datenschutz, Überwachung, automatisierte Datenanalyse und die Frage, wie weit ein starker Sicherheitsstaat gehen darf, ohne Grundrechte auszuhöhlen. Dass Regelungen rund um BKA-Befugnisse wiederholt Gegenstand verfassungsgerichtlicher Verfahren waren, zeigt, wie sensibel dieses Feld ist. Wer das BKA würdigt, muss deshalb auch sagen: Seine Geschichte ist nicht nur eine Geschichte der Professionalisierung, sondern ebenso eine Geschichte von Korrekturen, Kontroversen und notwendiger Selbstkritik.
Trotz aller Kritik ist das Bundeskriminalamt aus der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik nicht wegzudenken. Seine Entwicklung spiegelt die Entwicklung des Staates selbst: vom vorsichtigen Neuanfang in der Nachkriegszeit über die Auseinandersetzung mit Terrorismus und internationaler Kriminalität bis in eine Gegenwart, in der Verbrechen längst nicht mehr an Landesgrenzen haltmachen und Daten ebenso wichtig geworden sind wie Spuren am Tatort. Gerade weil das Amt so bedeutend geworden ist, bleibt die öffentliche Kontrolle wichtig. Die Geschichte des Bundeskriminalamts lehrt, dass Sicherheit im Rechtsstaat nicht allein an Effizienz gemessen werden darf, sondern auch an Transparenz, Verantwortlichkeit und der Fähigkeit, aus den eigenen Fehlern zu lernen.
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