Am 15. Mai 1997 verabschiedete der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit ein Gesetz, das die Vergewaltigung in der Ehe ausdrücklich unter Strafe stellte. Was heute selbstverständlich erscheint, war jahrzehntelang umstritten: Dass eine Ehe kein Freibrief für sexuelle Gewalt sein darf. Die Neuregelung bedeutete eine tiefgreifende Korrektur im deutschen Strafrecht; und einen späten, aber klaren Sieg für die Opferrechte.
Bis zur Gesetzesänderung war die Vergewaltigung zwar nach § 177 StGB strafbar, jedoch nur dann, wenn kein „eheähnliches Verhältnis“ bestand. Innerhalb der Ehe galt Geschlechtsverkehr grundsätzlich als einvernehmlicher Teil des Zusammenlebens; ein antiquiertes Relikt aus einer Zeit, in der Ehefrauen ihrem Mann „zur ehelichen Pflicht“ verpflichtet waren. Gewalt in der Ehe wurde häufig als Privatsache angesehen, Strafverfolgung war faktisch kaum möglich. Zwar konnten einzelne Taten etwa unter dem Vorwurf der Körperverletzung verfolgt werden, doch eine explizite Regelung zum Schutz vor sexueller Gewalt in der Ehe fehlte.
Die Entscheidung im Bundestag fiel mit 471 Ja-Stimmen bei 138 Nein-Stimmen und 35 Enthaltungen; ein deutliches Votum, aber kein einstimmiges. Besonders innerhalb der CDU/CSU-Fraktion regte sich Widerstand. 138 Abgeordnete überwiegend aus der Union, unter anderem auch der heutige Bundeskanzler Friedrich Merz, votierten gegen die Gesetzesänderung. Sie führten unter anderem an, dass das Strafrecht nicht in die Privatsphäre der Ehe eingreifen solle oder warnten vor Missbrauch durch Falschbeschuldigungen. Kritiker warfen ihnen wiederum vor, ein rückständiges Rollenbild der Ehe zu verteidigen und die Realität häuslicher Gewalt zu ignorieren.
Einige Stimmen sahen im neuen Gesetz einen „Generalverdacht gegen Ehemänner“. Die Mehrheit des Parlaments folgte jedoch der Argumentation, dass körperliche und sexuelle Selbstbestimmung auch in der Ehe unantastbar sein muss. Der rechtspolitische Sprecher der SPD sprach von einem „überfälligen Schritt“, Frauenrechtsorganisationen begrüßten das Gesetz ausdrücklich.
Das Gesetz trat am 1. Juli 1997 in Kraft. Seitdem ist jede Vergewaltigung strafbar; unabhängig vom Beziehungsstatus der Beteiligten. Die Reform hatte nicht nur juristische, sondern auch gesellschaftliche Wirkung. Sie trug wesentlich dazu bei, häusliche und sexuelle Gewalt als ernsthafte Straftaten zu enttabuisieren und die Rechte von Frauen zu stärken.
Allerdings bleibt die Dunkelziffer hoch. Viele Betroffene scheuen nach wie vor den Gang zur Polizei; insbesondere, wenn der Täter der eigene Partner ist. Studien zeigen, dass sexualisierte Gewalt in Paarbeziehungen auch heute noch ein verbreitetes Problem ist. Doch die rechtliche Klarstellung von 1997 hat eine klare Botschaft gesetzt: Auch in der Ehe gilt das Recht auf körperliche Selbstbestimmung.
Dass Deutschland diesen Schritt erst 1997 vollzog, war im internationalen Vergleich auffallend spät. Andere europäische Länder wie Schweden (1965) oder Polen (1932) hatten entsprechende Regelungen deutlich früher eingeführt. Der deutsche Gesetzgeber zögerte lange, ehe er das Selbstbestimmungsrecht über veraltete Ehevorstellungen stellte.
Der 15. Mai 1997 markiert damit einen historischen Wendepunkt; ein Datum, das für viele Betroffene späte, aber grundlegende Gerechtigkeit bedeutete. Bis heute ist die Reform ein Beispiel dafür, wie gesellschaftlicher Wandel letztlich auch Gesetzesänderungen erzwingen kann.
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