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8. Januar 1963 – Recht auf Urlaub gesetzlich verankert

Am 8. Januar 1963 wurde das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verkündet, das den Arbeitnehmern in Deutschland einen Mindestanspruch von 24 Werktagen bezahltem Erholungsurlaub pro Jahr garantierte.

Am 8. Januar 1963 wurde das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verkündet, das den Arbeitnehmern in Deutschland einen Mindestanspruch von 24 Werktagen bezahltem Erholungsurlaub pro Jahr garantierte. Das Gesetz war das Ergebnis eines langen Kampfes der Gewerkschaften und der sozialdemokratischen Partei (SPD), die sich für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und eine Angleichung an die europäischen Standards einsetzten. Die christdemokratische Union (CDU) und die freidemokratische Partei (FDP), die damals die Regierungskoalition bildeten, stimmten dem Gesetz nur unter dem Druck der öffentlichen Meinung und der wirtschaftlichen Konkurrenz zu.

Das Bundesurlaubsgesetz sollte nicht nur die Produktivität und die Motivation der Arbeitnehmer erhöhen, sondern auch ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden fördern. Zahlreiche Studien haben seitdem die positiven Effekte von Urlaub auf Körper und Psyche bestätigt. Urlaub senkt den Stress, verbessert den Schlaf, stärkt das Immunsystem, senkt das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und steigert die Lebenszufriedenheit. Urlaub ermöglicht auch, neue Erfahrungen zu machen, soziale Kontakte zu pflegen und die eigene Kreativität zu entfalten.

Seit der Einführung des Bundesurlaubsgesetzes hat sich der Urlaubsanspruch in Deutschland weiterentwickelt. Viele Tarifverträge und Arbeitsverträge sehen mittlerweile mehr als 24 Werktage Urlaub vor, oft bis zu 30 Arbeitstage. Auch für besondere Gruppen wie Jugendliche, Schwerbehinderte oder Eltern gibt es Sonderregelungen, die ihnen mehr Urlaub gewähren. Zudem hat die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts den Urlaubsanspruch gestärkt, indem sie zum Beispiel den Verfall von Urlaub bei Krankheit oder bei Wechsel der Arbeitszeit verhindert haben.

Das Bundesurlaubsgesetz hat also einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität der Arbeitnehmer in Deutschland geleistet. Auch in Zukunft wird der Urlaub ein wertvolles Gut bleiben, das es zu schützen und zu genießen gilt.

Bild: Werner Niedermeier | Werner Niedermeier
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