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13. Januar 1902 – Erste Volkshochschule in Deutschland

Am 13. Januar 1902 wurde im Berliner Roten Rathaus die erste deutsche Volkshochschule feierlich gegründet. Die "Freie Hochschule" sollte ein Gegenpol zu den staatlichen Universitäten mit ihrem "mittelalterlichen Charakter" sein.

Am 13. Januar 1902 wurde im Berliner Roten Rathaus die erste deutsche Volkshochschule feierlich gegründet. Die „Freie Hochschule“ sollte ein Gegenpol zu den staatlichen Universitäten mit ihrem „mittelalterlichen Charakter“ sein, wie einer der Initiatoren, der Schriftsteller Bruno Wille, es ausdrückte. Die Idee, Kurse und Lehrgänge für Erwachsene anzubieten, ging auf die skandinavische Tradition zurück, vor allem auf den dänischen Pädagogen Nikolai Grundtvig, der bereits 1844 die ersten Volkshochschulen überhaupt gegründet hatte.

Die Volkshochschule in Berlin war der Beginn einer Bewegung, die sich in der Zeit der Weimarer Republik weiter ausbreitet. So wird oft auch das Jahr 1919 als Geburtsjahr der deutschen Volkshochschulen genannt und demzufolge wurde im Jahr 2019 „100 Jahre Volkshochschule“ mit vielen Aktionen landesweit gefeiert.

In vielen deutschen Städten entstanden Volkshochschulen, die sich vor allem an die Arbeiter- und Handwerkerschaft richteten, die im Zuge der Industrialisierung Bildungsdrang und Aufstiegswille zeigten. Die Volkshochschulen verstanden sich als Orte der Aufklärung und der Menschenrechte, die einen Beitrag zur Verwirklichung des Rechts auf Bildung und der Chancengerechtigkeit leisten wollten.

Die nationalsozialistische Diktatur bedeutete einen schweren Rückschlag für die Volkshochschulen, die gleichgeschaltet oder geschlossen wurden. Nach dem Zweiten Weltkrieg erlebten sie jedoch eine Renaissance, die bis heute anhält. Heute gibt es in Deutschland rund 900 Volkshochschulen, die jährlich etwa neun Millionen Teilnehmer in den verschiedensten Bereichen der Weiterbildung erreichen. Die Volkshochschulen sind zu einem festen Bestandteil des deutschen Bildungssystems geworden, das lebenslanges Lernen ermöglicht und fördert.

Die Volkshochschulen genießen in Bayern einen besonderen Verfassungsrang: Sie sind in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern verankert und durch das Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung staatlich verbürgt. Damit wird die Bedeutung der Volkshochschulen als kommunale Einrichtungen der Erwachsenenbildung hervorgehoben, die sich an den Bedürfnissen und Interessen der Bürger orientieren. Die Volkshochschulen in Bayern sind in einem Landesverband organisiert, der die Qualitätssicherung, die politische Vertretung und die fachliche Unterstützung der einzelnen Volkshochschulen übernimmt.

Der Verfassungsrang der Erwachsenenbildung ist jedoch nicht nur in Bayern gegeben, sondern auch in vielen anderen Bundesländern. Bereits in der Weimarer Republik erhielten die Volkshochschulen Verfassungsrang (Artikel 148, Abs. 4 der Verfassung des Deutschen Reichs). Auch in den heutigen Landesverfassungen wird das lebenslange Lernen und die Erwachsenenbildung als Staatsziel mit Verfassungsrang angesehen. Die Erwachsenenbildung wird in den Erwachsenen- und Weiterbildungsgesetzen der Länder definiert und regelmäßig als Pflichtaufgabe der Kommunen festgelegt. Die Volkshochschulen sind somit in allen Bundesländern anerkannte und geförderte Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die einen wichtigen Beitrag zur politischen, kulturellen und beruflichen Bildung der Menschen leisten.

Die Volkshochschulen haben sich im Laufe der Zeit den gesellschaftlichen Veränderungen angepasst und ihr Angebot stetig erweitert und modernisiert. Neben den klassischen Fächern wie Sprachen, Politik, Kultur, Gesundheit und Beruf bieten sie auch Kurse zu aktuellen Themen wie Digitalisierung, Integration und Demokratie an. Die Volkshochschulen sind zudem Orte der Begegnung und des Austauschs, die das kulturelle Leben in den Kommunen bereichern und das gesellschaftliche Miteinander stärken.

Die Gründung der ersten Volkshochschule in Deutschland war ein Meilenstein der Erwachsenenbildung, der bis heute nachwirkt. Die Volkshochschulen sind aus dem deutschen Bildungswesen nicht mehr wegzudenken und leisten einen wichtigen Beitrag zur persönlichen und beruflichen Entwicklung der Menschen sowie zur Gestaltung der Zukunft.

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