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27. März 1968 – Numerus Clausus beschlossen

Am 27. März 1968 wird der Numerus Clausus von der Westdeutschen Rektorenkonferenz in Bonn beschlossen.

Ende der 1960er-Jahre wuchs die Zahl der Abiturienten in Westdeutschland rasant. Die Hochschulen stießen an ihre Kapazitätsgrenzen. Besonders stark überlaufen waren Studiengänge wie Medizin, Psychologie oder Betriebswirtschaft. Um der Bewerberflut Herr zu werden, beschlossen die Rektoren in Bonn am 27. März 1968, in besonders nachgefragten Fächern einen Numerus Clausus (NC) einzuführen; eine Zugangsbeschränkung auf Basis der Abiturnote.

Der NC sollte eigentlich eine Übergangslösung sein. Doch bis heute ist er fester Bestandteil des Hochschulsystems. Vor allem im Fach Humanmedizin liegt der NC bundesweit bei 1,0 bis 1,2, also einem Einser-Abitur. Wer darunter liegt, muss lange Wartezeiten in Kauf nehmen oder ins Ausland ausweichen. Auch andere Fächer wie Psychologie, Jura oder Pharmazie sind in vielen Bundesländern durch einen NC beschränkt.

Kritiker bemängeln seit Jahrzehnten, dass der Numerus Clausus soziale Ungleichheiten verschärft. Studien zeigen, dass Schüler aus bildungsnahen Familien häufiger sehr gute Abiturnoten erreichen und damit bessere Chancen auf NC-Fächer haben. Wer aus schwierigen Verhältnissen kommt, bleibt trotz Talent oft außen vor. Zudem sagt die Abiturnote wenig über die Eignung für viele Berufe aus; etwa im Arztberuf, wo soziale Kompetenz, Belastbarkeit und Empathie ebenso wichtig sind.

Immer wieder wurde versucht, den NC zu reformieren. 2017 erklärte das Bundesverfassungsgericht die damalige Vergabepraxis für Medizin-Studienplätze in Teilen für verfassungswidrig. Seitdem gelten bundesweit einheitliche Regeln: Neben der Abiturnote sollen nun auch andere Kriterien wie Berufsausbildung, Tests oder Auswahlgespräche berücksichtigt werden.

Einige Bundesländer setzen inzwischen vermehrt auf studienfeldbezogene Eignungstests oder führen örtliche Auswahlverfahren durch. Andere Länder wie Österreich oder die Niederlande haben ebenfalls Zugangsbeschränkungen, allerdings oft mit zentralen Eignungstests anstelle der Schulnote.

Der NC bleibt auch fast 60 Jahre nach seiner Einführung ein Reizthema. Die Diskussion um Chancengleichheit, Bildungsgerechtigkeit und Hochschulzugang wird weitergehen; solange mehr Studieninteressierte auf bestimmte Fächer drängen, als Plätze vorhanden sind. Die Frage bleibt: Wie kann ein faires Auswahlverfahren aussehen, das mehr berücksichtigt als nur die Schulnote?

Was als Reaktion auf überfüllte Hörsäle begann, hat das deutsche Bildungssystem dauerhaft verändert. Der Numerus Clausus ist heute Symbol für ein System im Spannungsfeld zwischen Leistungsanspruch und Chancengleichheit; und bleibt ein Spiegel gesellschaftlicher Debatten über Bildung, Gerechtigkeit und Zugang.

Bild: Werner Niedermeier | Werner Niedermeier
KI-Bild: Werner Niedermeier

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  • Numerus Clausus Westdeutsche Rektorenkonferenz 1968 KI wn: Werner Niedermeier | Werner Niedermeier

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