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16. Januar 1972 – Anrede „Fräulein“ im Amtsdeutsch abgeschafft

Seit dem 16. Januar 1972 ist der Begriff "Fräulein" offiziell aus dem Amtsdeutsch gestrichen.

Seit dem 16. Januar 1972 ist der Begriff „Fräulein“ offiziell aus dem Amtsdeutsch gestrichen. Dies wurde in einen Runderlass des Bundesinnenministers Hans-Dietrich Genscher veröffentlicht. Damit soll die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Sprache gefördert werden.

Der Begriff „Fräulein“ wurde ursprünglich als Anrede für unverheiratete Frauen verwendet, während verheiratete Frauen mit „Frau“ angesprochen wurden. Dies wurde jedoch zunehmend als diskriminierend empfunden, da es den Familienstand und das Alter von Frauen betonte, während Männer im Amtsdeutsch immer mit „Herr“ angesprochen wurden, unabhängig von ihrem Zivilstand.

Die Behauptung, dass es im Deutschen nur eine Bezeichnung für unverheiratete Frauen gibt, ist jedoch falsch. Auch für unverheiratete Männer gibt es einen Begriff: „Junggeselle“. Dieser wird allerdings selten als Anrede verwendet, sondern eher als Substantiv.

Der Erlass, auf den Begriff „Fräulein“ zu verzichten und stattdessen „Frau“ zu verwenden, wurde jedoch nicht verbindlich umgesetzt, sondern den Behörden und den Bürgerinnen selbst überlassen. So gab es durchaus Frauen, die auf „Fräulein“ bestanden oder sich damit identifizierten. Manche sahen darin eine Form der Höflichkeit, andere eine Abgrenzung von verheirateten Frauen.

Die Reaktionen auf die Änderung waren gemischt. Während einige Frauen die Entscheidung begrüßen und als längst überfällig ansehen, bedauern andere den Verlust einer Tradition und einer Nuance in der Sprache. Auch einige Männer äußern sich kritisch und befürchten, dass die Unterschiede zwischen den Geschlechtern verwischt werden. Der Weg, den man damals ging, berücksichtigte die unterschiedlichen Auffassungen. Im Amtsdeutsch wurde der Begriff „Fräulein“ nicht mehr verwendet, er wurde aber nicht verboten, so dass sich Menschen, die das wollten, nach wie vor „Fräulein“ nennen konnten.

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