Der Internationale Tag der Verschwundenen ist ein jährlicher Gedenktag, der an das Schicksal von Menschen erinnern soll, die gegen ihren Willen an einem unbekannten Ort und unter ungewissen Bedingungen festgehalten werden. Er wird jedes Jahr am 30.August begangen. Die Initiative für diesen Gedenktag geht zurück auf die Federación Latinoamericana de Asociaciones de Familiares de Detenidos- Desaparecidos (FEDEFAM), eine 1981 in Costa Rica gegründete und in Lateinamerika tätige nichtstaatliche Organisation, die sich aktiv gegen geheime Internierung einsetzt.
Menschen einfach verschwinden zu lassen ist eine besonders grausame Form staatlicher Willkür, die sowohl die Menschenrechte als auch das humanitäre Völkerrecht verletzt. Die Opfer werden oft gefoltert, misshandelt oder getötet, ohne dass ihre Angehörigen oder die Öffentlichkeit davon erfahren. Die Familien der Verschwundenen leiden unter der ständigen Ungewissheit über das Schicksal ihrer Liebsten und haben oft keinen Zugang zu rechtlichen oder finanziellen Hilfen.
Laut einer Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen sind in den vergangenen Jahren mehr als 50.000 Fälle von verschwundenen Menschen in 88 Ländern dokumentiert worden. Die Dunkelziffer dürfte jedoch noch weitaus höher sein, da viele Fälle unentdeckt bleiben oder nicht gemeldet werden. In einigen Ländern ist das Verschwindenlassen eine systematische Praxis, die zur Unterdrückung von politischen Gegnern, Aktivisten, Journalisten oder Minderheiten eingesetzt wird. In anderen Ländern kommt es zu Einzelfällen von Verschwundenen im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten, organisierter Kriminalität oder Terrorismusbekämpfung.
Die Vereinten Nationen haben am 18. Dezember 1992 die „Deklaration über den Schutz aller Personen vor erzwungenem Verschwinden“ beschlossen, die das Recht jeder Person auf Anerkennung ihrer Rechtspersönlichkeit und auf Schutz vor willkürlicher Festnahme oder Haft bekräftigt. Am 20. Dezember 2006 wurde die „Internationale Konvention zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen“ verabschiedet, die das Verbot des Verschwindenlassens als völkerrechtlich bindende Norm festlegt und einen Ausschuss zur Überwachung der Umsetzung der Konvention einrichtet. Die Konvention ist am 23. Dezember 2010 in Kraft getreten und wurde bisher von 63 Staaten ratifiziert.
Am Internationalen Tag der Verschwundenen fordern verschiedene Organisationen wie Amnesty International, das Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte (OHCHR) und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf das Problem des Verschwindenlassens und die Notwendigkeit, die Täter zur Rechenschaft zu ziehen und den Opfern und ihren Familien Gerechtigkeit und Wiedergutmachung zu gewähren. Sie rufen zudem alle Staaten dazu auf, die Konvention zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen zu ratifizieren und umzusetzen.

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