Am 13. April 1983 setzte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit einer einstweiligen Verfügung die für April und Mai geplante Volkszählung in der Bundesrepublik Deutschland aus. Diese Entscheidung war nicht nur eine Reaktion auf die zahlreichen Verfassungsbeschwerden, die gegen das Volkszählungsgesetz eingereicht wurden, sondern auch ein Zeichen für den Beginn einer neuen Ära des Datenschutzes in Deutschland.
Die Volkszählung von 1983 sollte ursprünglich eine Totalerhebung sein, bei der Beamte oder Beauftragte der öffentlichen Verwaltung von Tür zu Tür gehen und neben der Kopfzählung weitere Angaben erheben würden. Doch die Pläne stießen auf erheblichen Widerstand in der Bevölkerung. Bürgerinitiativen riefen zum Boykott auf, und die Medien führten eine intensive, teilweise polarisierte Auseinandersetzung über das Thema.
Die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts folgte auf die erste mündliche Verhandlung am 12. April 1983. Die Anordnung basierte auf Anträgen des Lüneburger Jura-Studenten Gunther Freiherr von Mirbach und der Hamburger Rechtsanwältinnen Maja Stadler-Euler und Gisela Wild. Die Bundesregierung und alle Landesregierungen mit Ausnahme Hamburgs hielten das Gesetz für verfassungsgemäß, doch das Gericht sah dies anders.
Nach weiteren mündlichen Verhandlungen im Oktober 1983 kam das Bundesverfassungsgericht zu dem Schluss, dass das Volkszählungsgesetz in erheblichem Maße und ohne Rechtfertigung in die Grundrechte des Einzelnen eingriff. Am 15. Dezember 1983 wurde das Urteil verkündet, das als Meilenstein des Datenschutzes gilt. Es etablierte das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Menschenwürde.
Das Gericht leitete das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 2 Absatz 1 (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) und Artikel 1 Absatz 1 (Unantastbarkeit der Menschenwürde) des Grundgesetzes ab. Es betonte, dass unter den Bedingungen moderner Informationstechnik der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten gewährleistet sein muss.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hatte weitreichende Folgen für den Datenschutz in Deutschland und darüber hinaus. Sie führte zur Einführung strengerer Datenschutzgesetze und stärkte das Bewusstsein für die Bedeutung des Schutzes persönlicher Daten.
Die Volkszählung wurde schließlich 1987 in modifizierter Form durchgeführt, wobei die vom Gericht geforderten Datenschutzmaßnahmen berücksichtigt wurden. Das Volkszählungsurteil bleibt ein zentrales Dokument für das Verständnis und die Entwicklung des Datenschutzrechts in Deutschland und ist ein Beweis dafür, wie Gerichtsentscheidungen die gesellschaftlichen Werte und Normen prägen können.
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