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2. Januar 1958 – Verkehrszentralregister in Flensburg nimmt Betrieb auf

Am 2. Januar 1958 hat das Verkehrszentralregister (VZR) in Flensburg seine Arbeit aufgenommen.

Am 2. Januar 1958 hat das Verkehrszentralregister (VZR) in Flensburg seine Arbeit aufgenommen. Die Behörde, die seit 2014 Fahreignungsregister (FAER) heißt, soll für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen, indem sie Fahrverbote und andere Verkehrsverstöße zentral erfasst und verwaltet.

Das VZR wurde im Juli 1957 durch eine Verordnung des Bundesverkehrsministers Hans-Christoph Seebohm ins Leben gerufen und startete am 2. Januar 1958 seinen Betrieb. Es ist dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unterstellt, das seit 1951 in Flensburg ansässig ist. Das VZR ist in einem eigenen Gebäude untergebracht, das Platz für 70 bis 80 Mitarbeiter bot. Diese registrierten die eingehenden Meldungen von Polizei, Gerichten und anderen Behörden und speicherten sie in Karteikarten, die in Drehständern gelagert wurden.

Zunächst wurden nur Fahrverbote erfasst, die wegen schwerer oder wiederholter Verkehrsverstöße verhängt wurden. Diese werden nach Ablauf der Frist automatisch gelöscht. Später wurden auch andere Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, im VZR gespeichert. Dafür führte man ein Punktesystem ein, das je nach Schwere des Verstoßes zwischen einem und sieben Punkten vorsah. Ab 18 Punkten verlor man seine Fahrerlaubnis.

Im Laufe der Jahre wurde das VZR mehrmals reformiert, um es an die veränderten Bedingungen im Straßenverkehr anzupassen. So wurden beispielsweise die Punktegrenzen gesenkt, die Tilgungsfristen verlängert, die Verjährungsregeln geändert und die Kategorien der Verstöße neu definiert. Seit 2014 heißt das VZR Fahreignungsregister (FAER) und folgt einem neuen Fahreignungs-Bewertungssystem, das zwischen einem und drei Punkten pro Verstoß unterscheidet. Ab acht Punkten droht immer noch der Führerscheinentzug.

Das FAER hat heute rund 9,5 Millionen Einträge, die etwa 8,5 Millionen Personen betreffen. Die meisten Punkte werden wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen, Alkohol- oder Drogenfahrten, Abstandsverstößen und Handybenutzung am Steuer vergeben. Das FAER ist nicht nur eine Verkehrssünderkartei, sondern auch eine Informationsquelle für verschiedene Behörden, die Zugriff auf die Daten haben, um weitere Maßnahmen einzuleiten, die den jeweiligen Verkehrssünder zur Verantwortung ziehen und ihn belehren sollen. Dazu können etwa ein Fahrverbot, eine Nachschulung, eine medizinisch-psychologische Untersuchung oder der Führerscheinentzug gehören.

Das FAER ist also mehr als nur ein Konto mit einem bestimmten Punktestand, sondern eine zentrale Akte aller begangenen und vermerkten Fehlverhalten im Straßenverkehr. Es soll die Fahreignung einer Person bewerten und gegebenenfalls korrigieren.

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