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2. Mai 1952 – Theodor Heuss erklärt das „Deutschlandlied“ zur Nationalhymne

Vor mehr als sieben Jahrzehnten, am 2. Mai 1952, erklärte der erste Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland, Theodor Heuss, das "Lied der Deutschen" offiziell zur Nationalhymne.

Vor mehr als sieben Jahrzehnten, am 2. Mai 1952, erklärte der erste Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland, Theodor Heuss, das „Lied der Deutschen“ offiziell zur Nationalhymne. Dieser Akt, wurde damals wie heute kontrovers diskutiert und markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Geschichte der jungen Bundesrepublik.

Theodor Heuss, ein liberaler Demokrat und überzeugter Europäer, sah in der Nationalhymne ein Symbol der Einheit und des Zusammenhalts. Das „Lied der Deutschen“, auch bekannt als „Deutschlandlied“, wurde 1797 von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben geschrieben und 1841 von Franz Joseph Haydn vertont. Die dritte Strophe, die heute als Nationalhymne gesungen wird, betont die Einheit, Recht und Freiheit, Werte, die Heuss für das neue Deutschland als fundamental erachtete.

Die Entscheidung, das „Lied der Deutschen“ zur Nationalhymne zu erklären, war jedoch nicht unumstritten. Einige kritisierten die Wahl aufgrund der Vergangenheit des Liedes. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde das Lied missbraucht und mit der ersten Strophe gesungen. Andere wiederum befürworteten die Wahl, da sie in der dritten Strophe eine Abkehr von der Vergangenheit und ein Bekenntnis zu demokratischen Werten sahen.

Auch nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1990 entbrannten erneut Diskussionen um die Nationalhymne. Einige Ostdeutsche fühlten sich mit dem „Lied der Deutschen“ nicht verbunden, da sie in der DDR eine andere Hymne, das „Auferstanden aus Ruinen“, gesungen hatten. Andere wiederum sahen in der dritten Strophe des „Liedes der Deutschen“ ein Symbol für die wiedererlangte Einheit des Landes.

Heute, mehr als 70 Jahre nach Heuss‘ Erklärung, ist das „Lied der Deutschen“ nach wie vor die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland. Die Diskussionen um das Lied spiegeln die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit und die Suche nach Identität in einem vereinten Deutschland wider. Sie zeigen, dass Symbole wie die Nationalhymne nicht statisch sind, sondern immer wieder neu interpretiert und diskutiert werden.

Für Besserwisser hier ein paar Fakten zum „Lied der Deutschen“:

  • Das “Deutschlandlied”, auch bekannt als “Das Lied der Deutschen”, wurde von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben am 26. August 1841 auf Helgoland gedichtet.
  • Der konkrete Anlass für Hoffmann, das Lied zu verfassen, waren französische Gebietsansprüche auf das Rheinland in der Rheinkrise. Hoffmann wies diese Ansprüche mit dem Lied zurück, wie es auch mit anderen deutschen Rheinliedern dieser Zeit geschah.
  • Die dritte Strophe des Liedes, die von Einigkeit, Recht und Freiheit spricht, wurde später zur deutschen Nationalhymne.
  • Die Melodie des “Deutschlandlieds” stammt von Joseph Haydn und wurde bereits 1797 komponiert.
  • Lange Zeit war das Lied jedoch nur eines von vielen in der deutschen Nationalbewegung.
  • Im Ersten Weltkrieg erlangte das Lied größere Bedeutung, als es bei einem Gefecht spontan von deutschen Soldaten angestimmt wurde.
  • 1922 wurde das “Deutschlandlied” mit allen drei Strophen auf Veranlassung des sozialdemokratischen Reichspräsidenten Friedrich Ebert zur offiziellen Nationalhymne Deutschlands bestimmt.
  • Während des Dritten Reiches wurde nur noch die erste Strophe des Liedes gesungen, die mit den Worten “Deutschland, Deutschland über alles” beginnt.
  • Nach dem Zweiten Weltkrieg war die Weiterverwendung des “Deutschlandlieds” umstritten.
  • Erst 1952 verständigten sich Bundespräsident Theodor Heuss und Bundeskanzler Konrad Adenauer darauf, dass das Lied Nationalhymne bleiben sollte.
  • Gesungen wurde jedoch nur noch die dritte Strophe, die von Einigkeit, Recht und Freiheit handelt.
  • Schließlich erklärte Theodor Heuss das “Das Lied der Deutschen” offiziell zur Nationalhymne der Bundesrepublik.

Das “Das Lied der Deutschen” hat eine wechselvolle Geschichte durchlaufen; von der Kaiserhymne bis zur Nationalhymne der Bundesrepublik. Es symbolisiert Einigkeit, Recht und Freiheit und bleibt ein bedeutendes Zeugnis der deutschen Identität und Geschichte.

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