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9. Juni 1972 – Bundesrepublik senkt Wahlalter auf 18 Jahre

Mit einem historischen Beschluss senkte der Deutsche Bundestag am 9. Juni 1972 das aktive Wahlalter für Bundestagswahlen von 21 auf 18 Jahre.

Mit einem historischen Beschluss senkte der Deutsche Bundestag am 9. Juni 1972 das aktive Wahlalter für Bundestagswahlen von 21 auf 18 Jahre. Die Entscheidung markierte einen tiefgreifenden Wandel im demokratischen Selbstverständnis der Bundesrepublik. Zwar galt man damals erst mit 21 als volljährig, doch sollte künftig bereits mit 18 das politische Mitbestimmungsrecht gelten.

Die Reform war Teil eines größeren gesellschaftlichen Umbruchs. Seit den späten 1960er-Jahren forderten vor allem junge Menschen mehr Mitsprache, geprägt durch die Studentenbewegung, Bildungsreformen und ein wachsendes politisches Bewusstsein in der Nachkriegsgeneration. Der Gedanke, dass junge Männer mit 18 zur Bundeswehr eingezogen werden konnten, aber erst mit 21 wählen durften, galt vielen als Widerspruch. Auch das wachsende Interesse junger Menschen an politischen Fragen verstärkte den Druck auf die Parteien, das Wahlrecht zu modernisieren.

Der Bundestag beschloss die Senkung mit einer breiten Mehrheit. Besonders die sozialliberale Koalition aus SPD und FDP hatte sich dafür stark gemacht, während konservative Stimmen, vor allem aus der CDU/CSU, zunächst zögerten. Kritiker warnten vor einer Überforderung der jungen Wähler und bezweifelten deren politische Reife. Befürworter hingegen betonten das Vertrauen in die Urteilsfähigkeit von Heranwachsenden und sahen darin einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Demokratie.

Die Änderung trat pünktlich zur Bundestagswahl im November 1972 in Kraft; eine Wahl, die mit einer ungewöhnlich hohen Beteiligung und einem klaren Sieg für Willy Brandt endete. Rund drei Millionen junge Erstwähler zwischen 18 und 21 durften damals zum ersten Mal ihre Stimme abgeben.

Ein Nachteil dieser Regelung blieb zunächst bestehen: Das Wahlrecht ab 18 bedeutete nicht automatisch die volle rechtliche Mündigkeit. Wer also mit 18 wählen ging, durfte noch keinen Mietvertrag ohne Zustimmung der Eltern unterschreiben. Erst 1975 wurde auch die Volljährigkeit auf 18 Jahre gesenkt; eine Reform, die das Wahlalter und die rechtliche Verantwortung einander angleichen sollte.

Rückblickend gilt der 9. Juni 1972 als Meilenstein der politischen Teilhabe in der Bundesrepublik. Die Debatte um das richtige Alter für politische Mitbestimmung bleibt bis heute aktuell; nicht zuletzt durch neue Diskussionen über ein Wahlrecht ab 16.

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