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3. Mai 1909 – Einführung des Führerscheins

Am 3. Mai 1909 wurde der Führerschein im Deutschen Reich Pflicht. Das Gesetz ordnete den Verkehr mit Kraftfahrzeugen und prägt ihn bis heute.

Am 3. Mai 1909 erhielt das Automobil im Deutschen Reich einen rechtlichen Rahmen, der bis heute nachwirkt. Mit dem „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ wurde erstmals reichsweit geregelt, dass Kraftfahrzeuge für den öffentlichen Verkehr zugelassen sein mussten und dass ihr Fahrer eine behördliche Erlaubnis brauchte. Der Führerschein war damit nicht mehr nur ein örtliches Papier, sondern der amtliche Nachweis einer Fahrerlaubnis, die für das gesamte Reich galt.

Der Hintergrund war die rasche technische Entwicklung der vorangegangenen Jahrzehnte. Nach den ersten Motorwagen von Carl Benz und Gottlieb Daimler hatte sich das Automobil von einer technischen Kuriosität zu einem Verkehrsmittel entwickelt, das auf Straßen unterwegs war, die ursprünglich für Fußgänger, Pferdefuhrwerke und Fahrräder gedacht waren. Die neuen Fahrzeuge waren laut, ungewohnt schnell und nicht überall willkommen. Vor allem aber fehlten einheitliche Regeln. In den einzelnen Ländern des Reiches gab es verschiedene Erlaubnisscheine, Prüfungsatteste und lokale Bestimmungen; was in einem Gebiet galt, konnte im nächsten schon wertlos sein. Zeitgenössische Rückblicke beschreiben diese Lage als kaum überschaubare Ausweisflut.

Das Gesetz von 1909 setzte an mehreren Stellen an. Es definierte Kraftfahrzeuge als Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden und nicht an Bahngleise gebunden sind. Es verlangte eine Zulassung für Fahrzeuge, die auf öffentlichen Wegen und Plätzen fahren sollten. Vor allem aber legte es fest, dass ein Fahrer seine Befähigung durch eine Prüfung nachweisen musste und nicht ungeeignet sein durfte. Der Führerschein war damit zugleich Kontrollinstrument und Schutzmaßnahme; er sollte nicht nur Besitz dokumentieren, sondern Eignung, Befähigung und Verantwortlichkeit im Verkehr nachweisen.

Die Gründe dafür lagen auf der Hand. Mit jedem neuen Kraftfahrzeug stieg das Risiko von Unfällen, Streitigkeiten und Haftungsfragen. Der Staat musste klären, wer überhaupt fahren durfte, welche Behörde zuständig war und wie Verstöße verfolgt werden konnten. Auch die Ausbildung wurde erstmals rechtlich eingebunden: Wer auf öffentlichen Wegen für die Prüfung übte, musste von einer befugten Person begleitet und beaufsichtigt werden. Damit entstand ein früher Kern dessen, was später Fahrschule, Fahrprüfung und amtliche Fahrerlaubnisordnung werden sollte.

Die Wirkung des Gesetzes reichte über den Führerschein hinaus. Es war ein Schritt zur modernen Straßenverkehrsverwaltung. Schon 1910 wurde beim Polizeipräsidium Berlin eine Sammelstelle für Nachrichten über Kraftfahrzeugführer eingerichtet; sie gilt als einer der Vorläufer der späteren zentralen Verkehrsregister und des Kraftfahrt-Bundesamtes. Der Gedanke war derselbe wie beim Führerschein: Der Straßenverkehr ließ sich nicht mehr allein örtlich regeln, sondern brauchte überregionale Zuständigkeiten, einheitliche Informationen und nachvollziehbare Entscheidungen.

Bis heute ist dieser Grundgedanke erhalten geblieben. Das aktuelle Straßenverkehrsgesetz schreibt weiterhin vor, dass derjenige, der auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, eine Fahrerlaubnis der zuständigen Behörde braucht. Diese Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und durch den Führerschein nachgewiesen. Auch die heutigen Fahrerlaubnisklassen, Prüfungen, Auflagen, Probezeiten und Register knüpfen an das Prinzip von 1909 an: Nicht das Fahrzeug allein steht unter Kontrolle, sondern auch der Mensch, der es führt.

Der Führerschein hat sich seitdem stark verändert. Aus Papierdokumenten und dem sprichwörtlichen „grauen Lappen“ wurde die Scheckkarte; aus lokalen Erlaubnissen wurden nationale und europäisch harmonisierte Klassen. Geblieben ist aber die zentrale Idee: Motorisierte Mobilität ist keine bloße Privatsache. Wer ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehr führt, übernimmt Verantwortung für andere. Das Gesetz vom 3. Mai 1909 war deshalb mehr als eine Verwaltungsreform. Es markierte den Moment, in dem der Staat das Automobil endgültig als Massenverkehrsmittel ernst nahm und ihm Regeln gab, die unsere Verkehrswelt bis heute prägen.

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