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17. Juli 1841 – Gründung erste freiwillige Feuerwehr in Deutschland

Am 17. Juli 1841 wurden im Rathaus von Meißen 132 Bürger feierlich zum Dienst in einem freiwilligen Feuerlösch- und Rettungskorps verpflichtet. Dieser Tag gilt als Gründungsdatum der ersten Freiwilligen Feuerwehr Deutschlands nach heutigem Verständnis.

Am 17. Juli 1841 wurden im Rathaus von Meißen 132 Bürger feierlich zum Dienst in einem freiwilligen Feuerlösch- und Rettungskorps verpflichtet. Dieser Tag gilt als Gründungsdatum der ersten Freiwilligen Feuerwehr Deutschlands nach heutigem Verständnis. Erstmals verband eine solche Organisation die freiwillige Mitgliedschaft mit einer festen Führung, regelmäßiger Ausbildung, klar verteilten Aufgaben und ständiger Einsatzbereitschaft. Damit begann eine Entwicklung, die den Brandschutz in Deutschland bis heute prägt.

Organisierte Brandbekämpfung hatte es allerdings schon lange zuvor gegeben. Mittelalterliche und frühneuzeitliche Feuerordnungen verpflichteten die Bürger, bei einem Brand Wasser heranzuschaffen, Löscheimer zu bedienen oder Gebäude mit Einreißhaken vor einer weiteren Ausbreitung des Feuers zu schützen. Auch in Meißen waren solche Pflichten seit Jahrhunderten geregelt. Eine Feuerordnung von 1570 schrieb das Verhalten im Brandfall vor; 1726 entstand auf Grundlage einer sächsischen Feuerlöschordnung eine Pflichtfeuerwehr. Die zunehmende Industrialisierung, das Wachstum der Städte und die steigende Zahl von Werkstätten und Fabriken zeigten jedoch, dass spontan zusammengerufene Bürger den neuen Gefahren nicht mehr gewachsen waren.

Der Rat der Stadt Meißen warb deshalb am 19. Oktober 1840 um Mitglieder für ein freiwilliges Feuerlösch- und Rettungskorps. Bis zum 27. November lagen 132 Anmeldungen vor. Bei der Verpflichtung im folgenden Juli wurde der Seifensiedermeister Friedrich August Kentzsch zum Hauptmann ernannt; ihm unterstanden unter anderem ein Stellvertreter, ein Adjutant, Spritzmeister, Schlauchmeister, Rottenmeister und 118 Feuerwehrmänner. Ein vom Stadtrat genehmigtes Statut regelte den Dienst. Die Mitglieder trugen graue Leinwandröcke; unterschiedliche Kragen, Hüte und Helme kennzeichneten ihre Funktionen. Entscheidend war jedoch nicht die Uniform, sondern die feste Organisation. Die Mannschaft sollte nicht erst bei einem Brand zusammengestellt werden, sondern zuvor ausgebildet werden und gemeinsam üben.

Die Bezeichnung als erste Freiwillige Feuerwehr ist nicht völlig unumstritten. Auch ältere Feuerlöschorganisationen, etwa die 1799 erwähnte Feuer-Compagnie in Alzey, sowie Gründungen in Saarlouis, Kierspe-Neuenhaus und Durlach werden in diesem Zusammenhang genannt. Ihre rechtliche Stellung, ihre Freiwilligkeit und ihre Organisation entsprachen jedoch nicht immer den später üblichen Kriterien. Das 1846 gegründete Pompiercorps in Durlach war beispielsweise technisch fortschrittlich und arbeitete mit einer klaren Befehlsstruktur; junge Männer konnten dort aber beim Erwerb des Bürgerrechts zum Feuerwehrdienst verpflichtet werden. Nach den vom Deutschen Feuerwehrverband verwendeten Kriterien gilt daher Meißen als älteste Freiwillige Feuerwehr Deutschlands nach heutigem Verständnis.

Das Durlacher Pompiercorps trug dennoch erheblich zur Verbreitung der neuen Löschtechnik bei. Beim Brand des Karlsruher Hoftheaters im Februar 1847 zeigte seine Mannschaft, dass ausgebildete und disziplinierte Kräfte wirkungsvoller vorgehen konnten als eine ungeordnete Menge von Helfern. Statt lediglich benachbarte Gebäude zu schützen, richteten die neuen Löschmannschaften ihren Angriff unmittelbar gegen den Brandherd. In Karlsruhe tauchte 1847 auch der Begriff „Feuerwehr“ auf, der sich bald gegenüber Bezeichnungen wie Feuerlöschkorps oder Pompiercorps durchsetzte.

In den folgenden Jahrzehnten entstanden überall in den deutschen Staaten freiwillige Feuerwehren. Einen wichtigen Anteil daran hatten Handwerker, Kaufleute und Mitglieder der Turnvereine. Neue Handdruckspritzen, zuverlässigere Schläuche und bewegliche Leitern verbesserten die Ausrüstung. Gleichzeitig wuchs das Bedürfnis nach gemeinsamen Regeln und einem Austausch über Technik und Ausbildung. Auf Anregung des Ulmer Feuerwehrkommandanten und Geräteherstellers Conrad Dietrich Magirus trafen sich am 10. Juli 1853 Feuerwehrkommandanten in Plochingen. Aus dieser Zusammenkunft ging der Deutsche Feuerwehrverband hervor. In den rasch wachsenden Großstädten ergänzten Berufsfeuerwehren das freiwillige System; Berlin stellte am 18. Juni 1851 die erste Berufsfeuerwehr Deutschlands in Dienst.

Bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts veränderten Feuertelegraphen, Dampfspritzen, motorisierte Fahrzeuge, Drehleitern und Atemschutzgeräte die Arbeit grundlegend. Aus den ursprünglich vor allem für Stadtbrände zuständigen Löschmannschaften entwickelten sich technisch ausgebildete Einheiten. Neben der Brandbekämpfung übernahmen sie zunehmend die Rettung von Menschen, Hilfe bei Unfällen und Aufgaben bei Überschwemmungen oder anderen Katastrophen.

Einen tiefen Einschnitt brachte die nationalsozialistische Herrschaft. Das Gesetz über das Feuerlöschwesen vom 23. November 1938 löste die von Freiwilligen Feuerwehren gebildeten Vereine und Verbände auf und gliederte das Feuerwehrwesen in die Polizei ein. Berufsfeuerwehren wurden zur Feuerschutzpolizei; die Freiwilligen Feuerwehren erhielten den Status einer technischen Hilfspolizei. Der Deutsche Feuerwehrverband musste seine Tätigkeit einstellen. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden die Feuerwehren unter schwierigen Bedingungen neu aufgebaut. In der Bundesrepublik lag ihre Organisation wieder bei den Ländern und Gemeinden; am 12. Januar 1952 wurde der Deutsche Feuerwehrverband in Fulda neu gegründet. In der DDR blieben Freiwillige Feuerwehren bestehen, wurden jedoch in ein zentral vom Ministerium des Innern und der Deutschen Volkspolizei gelenktes Brandschutzsystem eingebunden. Ende 1990 traten die Landesfeuerwehrverbände der fünf ostdeutschen Länder dem Deutschen Feuerwehrverband bei.

Heute regeln die Brandschutzgesetze der Bundesländer die Aufgaben der Feuerwehren. Die Städte und Gemeinden müssen leistungsfähige Feuerwehren aufstellen und ausrüsten. Berufsfeuerwehren bestehen hauptsächlich in Großstädten; in weiten Teilen Deutschlands wird der Brandschutz dagegen von freiwilligen Kräften gewährleistet. Nach den neuesten bundesweit verfügbaren Angaben des Deutschen Feuerwehrverbandes gab es am 31. Dezember 2023 insgesamt 23.760 Freiwillige Feuerwehren mit 1.028.021 aktiven Mitgliedern. Hinzu kamen 24.254 Jugendfeuerwehren mit 356.896 Mitgliedern.

Die Aufgaben reichen längst weit über das Löschen von Bränden hinaus. Im Jahr 2023 verzeichneten die deutschen Feuerwehren insgesamt 286.622 Einsätze wegen Bränden und Explosionen, aber 797.626 technische Hilfeleistungen. Dazu gehören Verkehrsunfälle, Unwetterschäden, Hochwasser, Gefahrgutunfälle, eingestürzte Gebäude und die Rettung von Menschen und Tieren. Moderne Schutzkleidung, Digitalfunk, Wärmebildkameras, hydraulische Rettungsgeräte und Drohnen haben die Ausrüstung verändert; die Grundlage des Systems ist jedoch dieselbe geblieben wie 1841 in Meißen: Bürger übernehmen freiwillig Verantwortung, bilden sich regelmäßig aus und stehen zu jeder Tages- und Nachtzeit für den Einsatz bereit.

Bild: Werner Niedermeier | Werner Niedermeier
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