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1. Oktober 2025 – Münchner Stadtpolizei wird in die Bayerische Landespolizei eingegliedert

Am 1. Oktober 1975 endete in München die Ära der kommunalen Sicherheitsbehörde: Die Münchner Stadtpolizei wurde als letzte Gemeindepolizei in Bayern in die staatliche Bayerische Landespolizei eingegliedert.

Am 1. Oktober 1975 endete in München die Ära der kommunalen Sicherheitsbehörde: Die Münchner Stadtpolizei wurde als letzte Gemeindepolizei in Bayern in die staatliche Bayerische Landespolizei eingegliedert und im Polizeipräsidium München fortgeführt. Damit war die sogenannte Verstaatlichung der bayerischen Polizei abgeschlossen; fortan lag die Polizeigewalt im Stadtgebiet vollständig beim Freistaat. Die zuständige Landesbehörde firmiert seither als Polizeipräsidium München und ist dem Innenministerium unterstellt.

Historisch wurzelt dieser Schritt in einer längeren organisatorischen Entwicklung nach 1945. In Bayern bestanden nach dem Krieg parallel eine staatliche Land- beziehungsweise ab 1972 Landespolizei und in kreisfreien Städten kommunale Stadtpolizeien. München verfügte seit 1945 über eine eigene Stadtpolizei, die als städtische Behörde dem Ordnungsreferat zugeordnet war und mit rund 6000 Bediensteten die größte Gemeindepolizei des Landes stellte. Bereits 1970 begann der Freistaat, die staatliche Polizei in regionale Schutzbereiche und nachgeordnete Polizeidirektionen zu gliedern, mit dem Ziel, Schutz-, Verkehrs- und Kriminalpolizei organisatorisch auf einer Ebene zu bündeln und leistungsfähigere Einheiten zu schaffen. Am 1. August 1972 wurde die Landpolizei in Landespolizei umbenannt; am 1. Oktober 1975 folgte die Übernahme der Stadtpolizei München in das nunmehr staatliche Polizeipräsidium München.

Bild: Polizeipräsidium München | All Rights Reserved
Polizeipräsidium München – Foto mit freundlicher Genehmigung des Polizeipräsidiums München

Rechtsgrundlagen und politische Weichenstellungen bildeten den Rahmen dieser Zentralisierung. Das bayerische Polizeiorganisationsrecht wurde Anfang der siebziger Jahre entsprechend angepasst; die Literatur und amtliche Darstellungen verweisen in diesem Zusammenhang auf das Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes vom 25. Juli 1972 und auf ministerielle Entscheidungen, die die Überführung kommunaler Polizeikräfte ermöglichten. Dass München als letzte Kommune folgte, lag nicht zuletzt daran, dass einige Städte ihre kommunalen Sicherheitsstrukturen möglichst lange erhalten wollten; die letztliche Eingliederung erfolgte im Ergebnis landesweiter Vereinheitlichungsbestrebungen.

Die unmittelbaren Folgen der Eingliederung betrafen Zuständigkeit, Aufbau und Personalführung. Das Polizeipräsidium München wurde zur einheitlichen Landesmittelbehörde für die Landeshauptstadt und den Landkreis München. Es bündelt seitdem die Sparten Schutz-, Kriminal- und Verkehrspolizei unter staatlicher Leitung, ist fachlich dem Innenministerium nachgeordnet und verantwortet die gesamte Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Zuständigkeitsbereich. Aktuelle Organisations- und Bestandsdaten belegen die bis heute anhaltende Zentralstellung des Präsidiums innerhalb der Bayerischen Polizei.

Ein Blick in andere Bundesländer zeigt, dass sich dort überwiegend Landespolizeien als Träger des Polizeivollzugs durchgesetzt haben, Kommunen aber teils ergänzende Ordnungs- oder Vollzugsdienste unterhalten. In Hessen existieren kommunale Stadtpolizeien als Vollzugsdienste des Ordnungsamts mit Aufgaben der Gefahrenabwehr nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung; die Stadtpolizei Frankfurt am Main ist ein prominentes Beispiel. Diese Dienste arbeiten mit der Landespolizei zusammen, sind jedoch rechtlich kommunal verankert. In Baden-Württemberg nehmen gemeindliche Vollzugsbedienstete Aufgaben der Ortspolizeibehörden wahr; Grundlage sind insbesondere § 31 der Durchführungsverordnung zum Polizeigesetz sowie die Regelungen des Polizeigesetzes über gemeindliche Vollzugsbedienstete. Ein landesweit eigenständiger kommunaler Polizeivollzugsdienst nach bayerischem Vorkriegs- oder Nachkriegsvorbild besteht dort nicht.

Langfristig führte die Münchner Eingliederung zu einheitlichen Führungs- und Einsatzstrukturen, zentraler Personalbewirtschaftung und durchgängigen Standards in Ausbildung, Technik und Taktik. Das Polizeipräsidium München ist heute einer von zehn regionalen Verbänden der Bayerischen Polizei, direkt dem Innenministerium unterstellt und zuständig für Stadt und Landkreis München. Die 1975 abgeschlossene Zentralisierung bildet damit die institutionelle Grundlage der heutigen Sicherheitsarchitektur in der Landeshauptstadt.

Bild: Polizeipräsidium München | All Rights Reserved
Polizeiuniformen – Bild mit freundlicher Genehmigung des Polizeipräsidiums München

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