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10. August 1948 – Beginn Verfassungskonvent

Am 10. August 1948 begann auf der Herreninsel im Chiemsee eine historische Tagung, die die Weichen für die Zukunft Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg stellte. Der Verfassungskonvent,

Am 10. August 1948 begann auf der Herreninsel im Chiemsee eine historische Tagung, die die Weichen für die Zukunft Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg stellte. Der Verfassungskonvent, bestehend aus rund 30 Experten aus den westlichen Besatzungszonen, beriet zwei Wochen lang über einen Entwurf für eine Verfassung, die später zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland werden sollte.

Der Verfassungskonvent war kein offizielles Gremium, sondern eine informelle Vorbereitung für den Parlamentarischen Rat, der im September 1948 in Bonn zusammentrat. Die Alliierten hatten den Deutschen die Aufgabe übertragen, eine demokratische Ordnung für die westlichen Zonen zu schaffen, die sich von der nationalsozialistischen Diktatur abgrenzen sollte. Die Teilnehmer des Verfassungskonvents waren Partei-Politiker, Staatsrechtlern, Verwaltungsbeamten und Finanzexperten, die von den Ländern entsandt wurden.

Der Ort der Tagung war nicht zufällig gewählt. Die Herreninsel bot eine ruhige und abgeschiedene Atmosphäre, fernab von den Zerstörungen des Krieges und dem Einfluss der Besatzungsmächte. Zudem hatte die Insel eine symbolische Bedeutung: Hier hatte König Ludwig II. von Bayern im 19. Jahrhundert ein prächtiges Schloss errichten lassen, das dem Schloss von Versailles nachempfunden war. Der Verfassungskonvent tagte im Alten Schloss, dem ehemaligen Augustiner-Chorherrenstift, das heute ein Museum ist.

Der Verfassungskonvent leistete wichtige Vorarbeiten für das Grundgesetz. Er legte fest, dass es sich um ein “Grundgesetz” und nicht um eine “Verfassung” handeln sollte, um zu betonen, dass es sich um eine vorläufige Lösung handelte, die einer späteren gesamtdeutschen Einigung nicht im Wege stehen sollte. Er entschied sich auch für einen “Parlamentarischen Rat” statt einer “verfassungsgebenden Versammlung”, um zu vermeiden, dass die Alliierten ein Vetorecht beanspruchen würden.

Der Verfassungskonvent formulierte auch einige grundlegende Prinzipien, die das Grundgesetz prägen sollten. Dazu gehörte die überragende Bedeutung der Menschenwürde als vorstaatliches Recht, das nicht vom Staat verliehen oder entzogen werden kann. Dieser Gedanke wurde im ersten Artikel des Grundgesetzes festgeschrieben: “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.” Diese Formulierung fand auch Eingang in die UN-Menschenrechtskonvention von 1948.

Der Verfassungskonvent beschäftigte sich auch mit der Frage der föderalen Struktur Deutschlands und dem Verhältnis zwischen Bund und Ländern. Er schlug vor, dass der Bund nur diejenigen Kompetenzen erhalten sollte, die ihm ausdrücklich übertragen wurden, während die Länder alle übrigen Angelegenheiten regeln sollten. Er plädierte auch für ein starkes Parlament als Vertretung des Volkes und einen Bundesrat als Vertretung der Länder.

Der Entwurf des Verfassungskonvents wurde dem Parlamentarischen Rat übergeben, der ihn in mehreren Lesungen diskutierte und veränderte. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet und trat am folgenden Tag in Kraft. Es gilt bis heute als die rechtliche und politische Grundordnung Deutschlands.

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  • Edison_and_phonograph_edit1-Gemeinfrei: Gemeinfrei | Gemeinfrei

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